Die DIN 18065 Handlauf, Treppen, Geländer wird durch die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer ergänzt. Bei abweichenden Bestimmungen gilt primär die Landesbauordnung. Vorgaben der DIN 18065 Geländer, Treppen, Handlauf betreffen:
Ein Handlauf ist für alle Treppen ab drei Stufen gesetzlich vorgeschrieben. Bei Stufen ab 1,5 Meter Breite müssen beide Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein; ab vier Metern Breite ist ein mittiger Zwischenhandlauf vorgeschrieben. Die Handlauf Höhe muss auf mindestens 80 Zentimetern, maximal auf 115 Zentimetern liegen.
Der Abstand zur Wand muss 5 Zentimeter betragen, sofern der Handlauf an der Wand befestigt ist. In öffentlichen Bereichen werden runde oder ovale Durchmesser verlangt. Der Handlauf muss über Absätze hinweg durchgehend verlaufen. Privat erlaubt die Handlauf DIN auch eckige Handläufe. Bei einem vorhandenen Treppengeländer ist die Handlauf-Montagehöhe abhängig von dessen Maßen.
Die DIN 18065 Handlauf, Treppen, Geländer wird durch die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer ergänzt. Bei abweichenden Bestimmungen gilt primär die Landesbauordnung. Vorgaben der DIN 18065 Geländer, Treppen, Handlauf betreffen:
Ist ein Handlauf Vorschrift? Wie hoch soll der Handlauf angebracht werden? Dies ist vor allem von der Gebäudeart sowie seiner Nutzung abhängig. Die Anforderungen regeln genau an welcher Stelle in Innen- und Außenbereichen bestimmte Mindestmaße zu berücksichtigen sind. Auch die Kriterien der Barrierefreiheit sowie Kindersicherheit besitzen eigene Parameter. So weicht die Treppenhandlauf Höhe in Innenräumen von der im Außenbereichen ab.
Ein Handlauf ist für alle Treppen ab drei Stufen gesetzlich vorgeschrieben. Bei Stufen ab 1,5 Meter Breite müssen beide Seiten mit einem Handlauf ausgestattet sein; ab vier Metern Breite ist ein mittiger Zwischenhandlauf vorgeschrieben. Die Handlauf Höhe muss auf mindestens 80 Zentimetern, maximal auf 115 Zentimetern liegen.
Der Abstand zur Wand muss 5 Zentimeter betragen, sofern der Handlauf an der Wand befestigt ist. In öffentlichen Bereichen werden runde oder ovale Durchmesser verlangt. Der Handlauf muss über Absätze hinweg durchgehend verlaufen. Privat erlaubt die Handlauf DIN auch eckige Handläufe. Bei einem vorhandenen Treppengeländer ist die Handlauf-Montagehöhe abhängig von dessen Maßen.
Profi-Tipp: Die Vorschriften variieren je nach Gebäudeart. Ein Krankenhaus muss andere Vorschriften erfüllen als ein Mietshaus. Sind sie sich unsicher? Dann konktaktieren Sie gern unseren Support.
Profi-Tipp: Die Vorschriften variieren je nach Gebäudeart. Ein Krankenhaus muss andere Vorschriften erfüllen als ein Mietshaus. Sind sie sich unsicher? Dann konktaktieren Sie gern unseren Support.
Die Höhe von Treppengeländern im privaten Bereich muss bei einer Absturzhöhe zwischen einem und zwölf Metern 90 Zentimeter betragen; im gewerblichen Bereich einen Meter. Bei einer Absturzhöhe von über zwölf Metern sind 1,10 Meter Höhe beim Treppengeländer vorgeschrieben. Die einzelnen Vorschriften für Treppengeländer sind Sache der Bundesländer und daher sehr komplex sowie kleinteilig.
Für Barrierefreiheit muss ein DIN 18040 Handlauf strengere Kriterien erfüllen, als ein herkömmlicher Handlauf. Ein barrierefreier Handlauf muss sich nach der Geländer DIN beidseitig in 85 bis 90 Zentimetern Höhe befinden.
Die niedrigere Handlaufhöhe Norm gewährt eine bessere Erreichbarkeit. Der Handlauf sollte sicher zu umgreifen sein und einen runden oder ovalen Durchmesser zwischen drei und vier Zentimetern besitzen. Der Handlauf eines DIN Treppengeländer mit Barrierefreiheit darf nicht unterbrochen sein, muss am Ende der Treppe mindestens 30 Zentimeter weitergeführt werden und abgerundet sein. Die Bestimmungen für barrierefreie Handläufe und Geländer regelt die DIN 18040 im Detail.
Die Treppengeländer Höhe DIN wird durch weitere Vorschriften wie das Verhältnis der Trittflächen zu den Treppenstufen ergänzt. Die Tiefe der Stufen beträgt im Idealfall 260 bis 370 Millimeter; die Höhe 140 bis 190 Millimeter.
Die Höhe von Treppengeländern im privaten Bereich muss bei einer Absturzhöhe zwischen einem und zwölf Metern 90 Zentimeter betragen; im gewerblichen Bereich einen Meter. Bei einer Absturzhöhe von über zwölf Metern sind 1,10 Meter Höhe beim Treppengeländer vorgeschrieben. Die einzelnen Vorschriften für Treppengeländer sind Sache der Bundesländer und daher sehr komplex sowie kleinteilig.
Die DIN Treppengeländer definiert, welche Mindestanforderungen für Treppengeländer in unterschiedlichen Bereichen gelten. Privatgebäude unterliegen dem Bauordnungsrecht. Bei Arbeitsstätten greift das Arbeitsschutzrecht.
Für Barrierefreiheit muss ein DIN 18040 Handlauf strengere Kriterien erfüllen, als ein herkömmlicher Handlauf. Ein barrierefreier Handlauf muss sich nach der Geländer DIN beidseitig in 85 bis 90 Zentimetern Höhe befinden.
Die niedrigere Handlaufhöhe Norm gewährt eine bessere Erreichbarkeit. Der Handlauf sollte sicher zu umgreifen sein und einen runden oder ovalen Durchmesser zwischen drei und vier Zentimetern besitzen. Der Handlauf eines DIN Treppengeländer mit Barrierefreiheit darf nicht unterbrochen sein, muss am Ende der Treppe mindestens 30 Zentimeter weitergeführt werden und abgerundet sein. Die Bestimmungen für barrierefreie Handläufe und Geländer regelt die DIN 18040 im Detail.
Profi-Tipp: Ein Handlauf ist für alle Treppen ab drei Stufen gesetzlich vorgeschrieben. Er muss frei zugänglich sein. Um ihn gut umfassen zu können, sollten Sie mit Daumen und Zeigefinger etwa Dreiviertel der Fläche umschließen können.
Profi-Tipp: Ein Handlauf ist für alle Treppen ab drei Stufen gesetzlich vorgeschrieben. Er muss frei zugänglich sein. Um ihn gut umfassen zu können, sollten Sie mit Daumen und Zeigefinger etwa Dreiviertel der Fläche umschließen können.
Die Handlauf Pflicht für private Treppen gilt auch für vermietete Objekte. In welcher Höhe kommt ein Handlauf? Ist er innerhalb einer Mietwohnung Pflicht? Welche Höhe Treppenhandlauf und Geländer haben müssen, sowie andere Fragen regelt neben der Handlauf Höhe DIN die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands. In öffentlich zugänglichen Bereichen ist dieser vorgeschrieben. Bei Wohnungstreppen innerhalb der Wohneinheit ist ein Handlauf meist nicht Vorschrift; etwa in NRW.
Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass bei fast jeder Treppe ein Handlauf vorgeschrieben ist. Er muss frei zugänglich sein. Um ihn gut umfassen zu können, sollten Sie mit Daumen und Zeigefinger etwa Dreiviertel der Fläche umschließen können. Handwarme Materialien wie Holz bieten eine angenehmere Haptik. Für Gebäude wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, aber auch andere Gebäude mit Sonderbauverordnung wie Supermärkte, Restaurants und Hotels gelten strengere Vorschriften als im privaten Bereich.
Außentreppen dürfen laut DIN 18065 nicht mehr als 18 Stufen haben. Sind es mehr, muss dazwischen ein Ruhepodest angelegt werden. Der Handlauf muss dennoch durchgehend Sicherheit bieten. Ein Geländer ist wie im Innenbereich ab drei Stufen vorgeschrieben.
Die Treppenhandlauf Höhe im Außenbereich muss – wie in Innenbereichen – zwischen 80 und 115 Zentimetern betragen, der Handlauf muss senkrecht über den Stufen angebracht sein. Neben fünf Zentimetern Abstand zur Wand sind beidseitige Handläufe ab einer Stufenbreite von 1,5 Metern Pflicht.
Die Treppengeländer Norm gibt als Mindesthöhe von Geländern zur Sicherung gegen Überklettern durch Kleinkinder ein Maß von 70 Zentimetern vor. Bei horizontalen Stäben dürfen diese in vertikaler Richtung einen Abstand von maximal 20 bis 25 Zentimetern haben. Der Freibereich unter dem Geländer darf – ebenso wie die Abstände zwischen senkrechten Geländerstäben – maximal zwölf Zentimeter betragen. Besonders bei Vermietung oder öffentlichen Gebäuden ist ein DIN Geländer essentiell, um teure Schadenersatzklagen zu vermeiden.
Unsere Experten beraten Sie bei Unklarheiten gerne telefonisch, buchen Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können Ihre Fragen aber auch zu anderen Zeiten online über das Kontaktformular | Handlauf Meyer (handlauf-meyer.de) stellen. Kontaktieren Sie uns auch gerne per Mail unter info@handlauf-meyer.de - natürlich vollkommen kostenlos und unverbindlich.
Die Handlauf Pflicht für private Treppen gilt auch für vermietete Objekte. In welcher Höhe kommt ein Handlauf? Ist er innerhalb einer Mietwohnung Pflicht? Welche Höhe Treppenhandlauf und Geländer haben müssen, sowie andere Fragen regelt neben der Handlauf Höhe DIN die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslands. In öffentlich zugänglichen Bereichen ist dieser vorgeschrieben. Bei Wohnungstreppen innerhalb der Wohneinheit ist ein Handlauf meist nicht Vorschrift; etwa in NRW.
Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass bei fast jeder Treppe ein Handlauf vorgeschrieben ist. Er muss frei zugänglich sein. Um ihn gut umfassen zu können, sollten Sie mit Daumen und Zeigefinger etwa Dreiviertel der Fläche umschließen können. Handwarme Materialien wie Holz bieten eine angenehmere Haptik. Für Gebäude wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten, aber auch andere Gebäude mit Sonderbauverordnung wie Supermärkte, Restaurants und Hotels gelten strengere Vorschriften als im privaten Bereich.
Außentreppen dürfen laut DIN 18065 nicht mehr als 18 Stufen haben. Sind es mehr, muss dazwischen ein Ruhepodest angelegt werden. Der Handlauf muss dennoch durchgehend Sicherheit bieten. Ein Geländer ist wie im Innenbereich ab drei Stufen vorgeschrieben.
Die Treppenhandlauf Höhe im Außenbereich muss – wie in Innenbereichen – zwischen 80 und 115 Zentimetern betragen, der Handlauf muss senkrecht über den Stufen angebracht sein. Neben fünf Zentimetern Abstand zur Wand sind beidseitige Handläufe ab einer Stufenbreite von 1,5 Metern Pflicht.
Die Treppengeländer Norm gibt als Mindesthöhe von Geländern zur Sicherung gegen Überklettern durch Kleinkinder ein Maß von 70 Zentimetern vor. Bei horizontalen Stäben dürfen diese in vertikaler Richtung einen Abstand von maximal 20 bis 25 Zentimetern haben. Der Freibereich unter dem Geländer darf – ebenso wie die Abstände zwischen senkrechten Geländerstäben – maximal zwölf Zentimeter betragen. Besonders bei Vermietung oder öffentlichen Gebäuden ist ein DIN Geländer essentiell, um teure Schadenersatzklagen zu vermeiden.
Unsere Experten beraten Sie bei Unklarheiten gerne telefonisch, buchen Sie hierfür bitte einen Termin. Sie können Ihre Fragen aber auch zu anderen Zeiten online über das Kontaktformular | Handlauf Meyer (handlauf-meyer.de) stellen. Kontaktieren Sie uns auch gerne per Mail unter info@handlauf-meyer.de - natürlich vollkommen kostenlos und unverbindlich.